Luftverkehrsrecht (Aufstieg von Luftballonen)
Der Massenaufstieg von Kinderluftballonen anläßlich einer Feier, einer Betriebseröffnung oder ähnlicher Anlässe bedarf unter Umständen der Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung. Nähere Informationen einschließlich eines Merkblattes erhalten Sie auf der Internetseite der
Deutsche Flugsicherung unter der Rubrik "Service" - "Luftsport und Freizeit".
Informationen des BayernPortals: